27.04.2020
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab sofort Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.
22.04.2020
Ab Donnerstag, den 23.04.2020, sind die Berufsgruppen, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, ausgeweitet. Eine Auflistung finden Sie hier. Die Notbetreuung findet jedoch ab sofort nicht mehr an Wochenenden statt, sondern lediglich an regulären Schultagen.
Das entsprechende Formular
zur Beantragung, das Sie uns dann vorlegen müssen, finden Sie hier.
Bitte melden Sie sich frühzeitig und ausschließlich per Email : GGS.Herderstrasse@Stadt.Leverkusen.de
Eine Elterninfo in 14 Sprachen finden Sie hier – unter der Überschrift „Notbetreuung“.
20.03.2020
Ab Montag, 23.03.2020 gelten laut Schulmail Nr. 8 neue Regelungen für die Notbetreuung
- Für ein Recht auf die Notbetreuung reicht es nun, wenn ein Elternteil in der kritischen Infrastrukturen beschäftigt ist. (Es muss nicht mehr beide Elternteile betreffen). Welche Berufsgruppen fallen darunter? Infos hier
- Weiterhin gilt: Das betreffende Elternteil muss dort unabkömmlich sein und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten werden können.
- Die Notbetreuung wird an allen Tagen, also Montag – Sonntag, angeboten. Alle Kinder, die dort angemeldet sind, haben das Recht auf eine ganztägige Betreuung bis 16 Uhr, sofern dies notwendig ist.
- Die Notbetreuung in den Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung darüber liegt beim Jugendamt. (Info aus der Schulmail Nr. 12 vom 03.04.2020)